Die Grundregeln für Pflanzabstände:
Mit dem Ende des Sommers startet wieder die Pflanzzeit für Garten- und Heckenpflanzen. Ob Lebensbaum, Kirschlorbeer oder Buchsbaumhecke, da sind die Geschmäcker verschieden, und jeder entscheidet nach seinen persönlichen Wünschen und den vorherrschenden Standortverhältnissen.
Ganz anders ist es allerdings bei gesetzlichen vorgegebenen Richtlinien, die sich mit dem Grenzabstand von Hecken beschäftigen. Steht eine Hecke zu nah an der Grundstücksgrenze, kann das nicht nur zum Streit mit dem Nachbarn, sondern auch mit den lokalen Behörden führen. Um diesem Streit vorzubeugen, bietet diese Seite eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen.
Die Vorschriften für den einzuhaltenden Grenzabstand sind nicht bundesweit einheitlich, sondern es gelten Richtlinien auf Länderebene. Um ein wenig Licht in den Dschungel der verschiedenen Vorschriften zu bringen, sind nachfolgend für die einzelnen Bundesländer die wichtigsten Richtwerte aufgeführt. Trotzdem empfiehlt es sich, bei Fragen und für die Details die lokalen Behörden zu kontaktieren.
Informieren Sie sich bitte vor der Pflanzung bei der für Sie zuständigen Stadtverwaltung!
Nordrhein-Westfalen

Hecken bis 200 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm, Hecken über 200 cm Höhe einen
Grenzabstand von 100 cm einhalten.
Achtung:
Der Grenzabstand wird von der Seitenfläche der Hecke aus gemessen, also nicht vom Pflanzenstamm
aus!
Hessen

Hecken bis 120 cm Höhe müssen einen
Grenzabstand von 25 cm einhalten. Für
Hecken bis 200 cm Höhe gilt ein Grenzabstand
von 50 cm; bei höheren Hecken
muss ein Abstand von 75 cm zur Nachbargrenze
eingehalten werden.
Bayern

Hecken bis 200 cm Höhe müssen einen Abstand von 50 cm einhalten.
Bei Hecken, die größer als 200 cm sind, muss ein Abstand von 200 cm eingehalten werden.
Baden-Württemberg

Hecken bis 180 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm einhalten.
Bei höheren Hecken wird der Abstand nach der Formel „tatsächliche Höhe der Hecke abzüglich 130 = Abstand“ ermittelt. Beispiel:
Eine 210 cm hohe Hecke muss einen Abstand von 80 cm einhalten (210–130 = 80).
Beachten Sie folgende Besonderheit:
Auf Grundstücken außerhalb geschlossener Wohnbezirke muss die Hälfte des erforderlichen Grenzabstands
tatsächlich von Zweigen frei bleiben! Wie üblich wird der Abstand zwar vom Stamm der Heckenpflanze aus gemessen.
Aber die Zweige der Hecke dürfen nicht bis an die Grenze reichen.
Hier muss regelmäßig geschnitten werden!
Auf Grundstücken innerhalb geschlossener Wohnbezirke (wo also auf fast allen Grundstücken Wohnhäuser stehen)
und im Geltungsbereich eines Bebauungsplans dürfen die Zweige dagegen bis an die Grenze wachsen.
Bremen

Zur Zeit gibt es keine Regeln über Pflanzabstände für dieses Bundesland.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, einen Mindestabstand von 50 cm bei Hecken von bis zu 200 cm Höhe einzuhalten.
Bei höheren Pflanzen sollten es 100 cm sein.
Das erspart trotz der unklaren Rechtslage eventuell Ärger mit dem Nachbarn.
Niedersachsen

Im Innenbereich gilt: Bäume und Sträucher (einschließlich Heckenpflanzen) müssen einen Grenzabstand einhalten,
der allein von der Höhe der Pflanze abhängt:
bis 120 cm Höhe: Grenzabstand 25 cm, bis 200 cm Höhe : Grenzabstand 50 cm, bis 300 cm Höhe: Grenzabstand 75 cm,
bis 500 cm Höhe: Grenzabstand 125 cm, bis 1500 cm Höhe: Grenzabstand 300 cm, über 1500 cm Höhe: Grenzabstand 800 cm.
Im Außenbereich gilt:
bis 120 cm Höhe: Grenzabstand 25 cm, bis 200 cm Höhe: Grenzabstand 50 cm, bis 300 cm Höhe: Grenzabstand 75 cm,
über 300 cm Höhe: Grenzabstand 125 cm.
Als „Innenbereich“ bezeichnet man eine Umgebung, die im wesentlichen durch bebaute Grundstücke gekennzeichnet ist.
Das Gegenteil ist der „Außenbereich“, der durch unbebaute Grundstücke geprägt ist, zum Beispiel ein landwirtschaftlich genutztes Gebiet, in dem einzelne Höfe verstreut liegen.
Rheinland-Pfalz

Hecken bis 100 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 25 cm einhalten.
Für Hecken bis 150 cm Höhe gilt ein Grenzabstand von 50 cm, für höhere Hecken ein solcher von 75 cm.
Saarland

Hecken bis 100 cm Höhe müssen einen Grenzabstand von 25 cm einhalten. Für Hecken bis 150 cm gilt ein Abstand von 50 cm. Hecken, die höher als 150 cm sind, müssen einen Grenzabstand von 75 cm einhalten.
Berlin

Hecken bis 200 cm Höhe müssen einen Abstand von 50 cm einhalten. Bei Hecken, die größer als 200 cm sind, gilt ein Abstand von 100 cm.
Brandenburg

Sträucher und Hecken müssen mit ihrem grenznächsten Teil einen Grenzabstand einhalten,
der mindestens ein Drittel ihrer Höhe beträgt.
Beispiele: Eine Hecke von 180 cm Höhe muss einen Abstand von 60 cm einhalten,
und zwar nicht vom Stamm der Pflanzen aus gerechnet, sondern von der Seitenfläche der Hecke.
Ein Kirschlorbeer von 90 cm Höhe muss zur Grenze hin einen Streifen von 30 cm Breite von allen Zweigen frei halten.
Hamburg

Zur Zeit gibt es keine Regeln über Pflanzabstände für dieses Bundesland.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, einen Mindestabstand von 50 cm bei Hecken von bis zu 200 cm Höhe einzuhalten.
Bei höheren Pflanzen sollten es 100 cm sein.
Das erspart trotz der unklaren Rechtslage eventuell Ärger mit dem Nachbarn.
Mecklenburg-Vorpommern

Zur Zeit gibt es keine Regeln über Pflanzabstände für dieses Bundesland.
Dennoch empfehlen wir Ihnen, einen Mindestabstand von 50 cm bei Hecken von bis zu 200 cm Höhe einzuhalten.
Bei höheren Pflanzen sollten es 100 cm sein.
Das erspart trotz der unklaren Rechtslage eventuell Ärger mit dem Nachbarn.
Sachsen

In dichter bebauten Gebieten müssen alle Pflanzen bis zu einer Höhe von 200 cm einen Grenzabstand von 50 cm einhalten.
Bei Pflanzen über 200 cm Höhe muss ein Abstand von 200 cm eingehalten werden.
Im „Bebauungszusammenhang“ müssen alle Pflanzen bis zu 200 cm Höhe einen Grenzabstand von 50 cm einhalten.
Bei Pflanzen, die höher als 200 cm sind, muss ein Pflanzabstand von 200 cm berücksichtigt werden.
Außerhalb des „Bebauungszusammenhangs“ gilt für alle Pflanzen ein einheitlicher Abstand von 100 cm.
Sachsen-Anhalt

Im „Bebauungszusammenhang“ müssen alle Bäume, Hecken und Sträucher einen von ihrer Höhe
abhängigen Grenzabstand einhalten:
bis zu 150 cm Höhe: Abstand 50 cm, bis zu 300 cm Höhe: Abstand 100 cm, bis zu 500 cm Höhe: Abstand 125 cm,
bis zu 1500 cm Höhe: Abstand 300 cm, über 1500 cm Höhe: Abstand 600 cm
Außerhalb des „Bebauungszusammenhangs“ gilt ein einheitlicher Abstand von 100 cm.
Schleswig-Holstein

Alle Bäume, Sträucher und Hecken, die über 120 cm hoch sind, müssen einen Grenzabstand einhalten.
Der Abstand muss für jeden Teil der Pflanze mindestens ein Drittel der Höhe dieses Pflanzenteils über dem Boden betragen.
Diese Regel muss erläutert werden: Es spielt keine Rolle, um was für eine Pflanze es sich handelt, ob Hecke, Obst- bzw.
Nutzpflanze, Zierpflanze, Baum oder Strauch. Pflanzen, die nur bis zu 120 cm hoch sind, müssen also eigentlich keinen
Grenzabstand einhalten. Dennoch dürfen auch diese Pflanzen nicht unmittelbar an der Grenze stehen.
Denn Äste und Zweige dürfen nicht auf das Nachbargrundstück hinüberreichen.
Ein Mindestabstand von etwa 50 bis 80 cm ist also auf jeden Fall empfehlenswert.
Thüringen

Hecken bis 100 cm Höhe müssen einen Abstand von 25 cm einhalten.
Bei Hecken bis 150 cm Höhe beträgt der Abstand 50 cm. Bei Hecken bis 200 cm Höhe sollten es 75 cm Abstand sein.
Bei Hecken von mehr als 200 cm Höhe gilt die Formel: Pflanzenhöhe - 125 = Abstand zur Grenze.
Diese Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt.
Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.
Stand: 29.03.2006/br
Ihr Pflanzenhof Moosheide.
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